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LÄRMSCHUTZ-LÖSUNGEN

Lärmschutz für Steinbrüche, Kiesgruben und Bohrarbeiten

Steinbrüche, Kiesgruben und Bohrstellen (Geothermie, Brunnenbau, Erkundungsbohrungen) sind Dauerlärmquellen mit wandernden Abbaufronten. Brecher, Siebanlagen, Radlader, Bohrgeräte und Lkw-Verkehr erzeugen Pegel von 95 bis 115 dB(A). Weil sich die Lärmquellen mit dem Abbau verschieben, sind mobile, versetzbare Lärmschutzlösungen hier wirtschaftlicher als feste Wälle und Mauern.

Rechtlicher Rahmen

Steinbrüche und Kiesgruben werden als genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG betrieben; es gelten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der nächstgelegenen Wohnbebauung. Für temporäre Bohrstellen und Erschließungsarbeiten greift die AVV Baulärm (Details im Ratgeber Baustellenlärm). Lärmminderung an der Quelle ist oft Bestandteil der Genehmigungsauflagen.

Empfohlene Lösungen

Mit dem Wirkungsrechner lässt sich abschätzen, welche Wandhöhe für den Abstand zur Wohnbebauung erforderlich ist.

Häufige Fragen

Welche Richtwerte gelten für einen Steinbruch?

Die der TA Lärm an der nächsten Wohnbebauung, z. B. 55/40 dB(A) tags/nachts im allgemeinen Wohngebiet, 60/45 dB(A) im Mischgebiet.

Halten die Produkte Staub und Steinschlag aus?

Mobile Stahlwände sind dafür ausgelegt; Lärmschutzmatten haben eine geschlossene, abwaschbare Oberfläche und sollten außerhalb des direkten Steinschlagbereichs stehen.

Wie werden die Wände mit der Abbaufront versetzt?

Stahlwände per Radlader oder Stapler, aufblasbare Wände nach dem Ablassen per Transporter; Matten werden mit dem Bauzaun weitergezogen.

Was hilft bei hohen Bohrgeräten?

Eine hohe Barriere nahe am Gerät – die aufblasbare Lärmschutzwand mit bis zu 7 m Höhe – ergänzt durch Matten an der Grundstücksgrenze (Doppelbarriere).

Lassen sich die Lösungen mit Erdwällen kombinieren?

Ja. Mobile Wände auf der Wallkrone erhöhen die Abschirmung dort, wo der Wall nicht ausreicht.