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LÄRMSCHUTZ-LÖSUNGEN

Lärmschutz für Gastronomie, Biergärten, Campingplätze und Freizeitbetriebe

Biergärten, Terrassen, Campingplätze, Minigolf- und Freizeitanlagen leben von der Saison im Freien – und genau dann häufen sich Beschwerden über Gästelärm, Musik, Küchenlüfter und Kühlaggregate. Mit mobilen Lärmschutzwänden und bedruckbaren Lärmschutzmatten schützen Sie Nachbarn, sichern Ihre Betriebszeiten und gewinnen zugleich Sicht- und Windschutz.

Welche Vorgaben gelten?

Für gastronomische Betriebe gelten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm – in allgemeinen Wohngebieten 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts (ab 22 Uhr). Für Freizeitanlagen und Veranstaltungen ziehen die Länder die Freizeitlärm-Richtlinie heran, für Sportanlagen die 18. BImSchV. Lüfter und Kälteaggregate werden als Dauerquellen bewertet und sind oft der eigentliche Grund für Auflagen.

Passende Lösungen

Häufige Fragen

Welche Richtwerte gelten für einen Biergarten?

Nach TA Lärm je nach Gebiet, z. B. 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts im allgemeinen Wohngebiet; einige Bundesländer haben Biergartenregelungen mit Ausnahmen für die Abendstunden.

Hilft Lärmschutz gegen Gästelärm?

Ja. Eine Barriere an der Grundstücksgrenze unterbricht die Sichtlinie zu den Nachbarfenstern und senkt den Pegel um 10 bis 15 dB(A); absorbierende Elemente verhindern zusätzlich Reflexionen.

Können die Matten optisch an den Betrieb angepasst werden?

Ja, Lärmschutzmatten sind bedruckbar – mit Logo, Motiv oder Speisekarte als Werbefläche.

Was tun gegen laute Kühlaggregate?

Einhausung mit Abstand für die Kühlluft; dreiseitig bringt 12 bis 18 dB(A). Details auf der Seite zu Stromaggregaten und Kompressoren.

Mieten oder kaufen für eine Saison?

Für eine Saison von mehreren Monaten lohnt sich der Kauf; die Elemente werden im Winter trocken eingelagert und jedes Jahr wiederverwendet.