Rammarbeiten, Spundwandeinbau und Bohrpfahlgründungen erzeugen Impulslärm mit Spitzenpegeln von 110 bis 130 dB(A) – und sie gehören zu den Arbeiten, bei denen Anwohner am schnellsten Beschwerden einreichen. Da die Lärmquelle hoch über dem Boden liegt (Mäkler, Rammhaube), reicht ein 2 m hoher Bauzaun allein meist nicht aus.
Besonderheiten von Impulslärm
Die AVV Baulärm sieht für impulshaltige Geräusche einen Zuschlag vor, sodass der Beurteilungspegel höher ausfällt als der gemessene Mittelungspegel. Umso wichtiger ist eine hohe, dichte Abschirmung in Richtung der Wohnbebauung. Hinweise zu lärmarmen Verfahren (Pressen statt Rammen, Vibrationsrammen mit Hochfrequenz) gibt die UBA-Studie „Lärmminderung im Baubetrieb“.
Empfohlene Abschirmung
- Aufblasbare Lärmschutzwand bis 7 m Höhe als mobile hohe Barriere direkt am Rammgerät – ohne Fundament, mit dem Gerät versetzbar.
- Mobile Stahl-Schallschutzwand als dauerhafte Abschirmung an der Grundstücksgrenze.
- Lärmschutzmatten am Bauzaun als zweite Barriere (Doppelbarriere) rund um das Baufeld – jede zusätzliche Schirmkante bringt weitere Pegelminderung.
- Doppelte Mattenlage an der kritischsten Seite nach dem Masse-Feder-Masse-Prinzip.
Mit dem Wirkungsrechner lässt sich abschätzen, welche Wandhöhe für welchen Abstand zum Immissionsort nötig ist.
Häufige Fragen zum Lärmschutz bei Rammarbeiten
Wirkt eine Lärmschutzmatte bei Impulslärm?
Ja. Die Dämmwirkung ist frequenzabhängig, nicht impulsabhängig. Entscheidend ist, dass die Barriere die Sichtlinie zwischen Rammhaube und Fenster unterbricht – daher sind hohe Wände wichtig.
Wie hoch muss die Barriere für ein Rammgerät sein?
Die Schallquelle liegt am Rammbär bzw. an der Spundbohle, also oft 5 bis 15 m hoch. Eine 7 m hohe aufblasbare Wand nahe am Gerät bringt deutlich mehr als eine niedrige Wand an der Grenze.
Ist eine doppelte Barriere sinnvoll?
Ja. Zwei Schirmkanten (z. B. hohe Wand am Gerät plus Bauzaun mit Matten an der Grenze) addieren sich in der Wirkung, besonders bei großem Abstand zum Immissionsort.
Helfen die Matten auch gegen Erschütterungen?
Nein. Erschütterungen werden über den Boden übertragen; hier helfen lärm- und vibrationsarme Verfahren (Pressen, Bohren) und ggf. Antivibrationsmatten unter stationären Maschinen.
Was muss im Lärmschutzkonzept stehen?
Lärmquellen mit Pegeln, Immissionsorte, prognostizierte Beurteilungspegel, geplante Maßnahmen (Verfahren, Abschirmung, Zeiten) und Ansprechpartner für Anwohner.