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LÄRMSCHUTZ-LÖSUNGEN

Lärmschutz für Baustellen an Krankenhäusern, Schulen und Pflegeeinrichtungen

Krankenhäuser und Pflegeanstalten bilden in der AVV Baulärm eine eigene Kategorie mit den strengsten Immissionsrichtwerten: 45 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts. Schulen und Kitas werden nach der Gebietseinstufung ihres Standorts beurteilt (z. B. 55/40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet), gelten aber in der Einzelfallprüfung der Behörden als besonders schutzbedürftige Nutzungen – entsprechend hoch sind die Anforderungen an das Lärmschutzkonzept. Gleichzeitig laufen Sanierungen und Erweiterungen hier meist bei laufendem Betrieb – Patienten, Bewohner und Schüler bleiben vor Ort.

Anforderungen in sensiblen Umgebungen

Innen und außen kombinieren

Bei Umbauten im Bestand wirken Lärmschutzmatten auch als mobile Trennwände in Fluren und Bauabschnitten. Für Technikanlagen auf Dächern (Klimaanlagen, Notstromaggregate) bietet sich die leichte Schallschutzwand für Dachinstallationen an. Die Anforderungen an den Lärmschutz am Arbeitsplatz regelt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.

Häufige Fragen zum Lärmschutz an Kliniken und Schulen

Welche Pegel sind in Krankenhausnähe zulässig?

Für Krankenhäuser und Pflegeanstalten nach AVV Baulärm 45 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts – die strengste Kategorie zusammen mit Kurgebieten. Schulen werden nach dem Gebietstyp des Standorts beurteilt.

Sind die Matten auch innen einsetzbar?

Ja, als mobile Trennwände an Bauzäunen oder Gerüstrahmen in Fluren, Hallen und Bauabschnitten.

Wie werden die Matten gereinigt?

Mit Wasser und mildem Reiniger abwaschen; die Oberfläche ist geschlossen und nimmt keinen Staub auf.

Wie schnell sind die Matten lieferbar?

Standardformate sind in der Regel kurzfristig ab Lager lieferbar; die genaue Lieferzeit nennen wir im Angebot.

Brauche ich schwer entflammbare Matten?

In der Nähe von Rettungswegen, Sauerstoffanlagen und Gebäudeöffnungen empfehlen wir die schwer entflammbare Ausführung; klären Sie die Anforderung mit dem Brandschutzbeauftragten.