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LÄRMSCHUTZ-LÖSUNGEN

Lärmschutz für Veranstaltungen, Festivals und Stadtfeste

Open-Air-Konzerte, Festivals, Stadtfeste und Sportevents müssen Anwohner vor Lärm schützen – sonst drohen Auflagen bis hin zur vorzeitigen Beendigung. Lärmschutzmatten an Bauzäunen und mobile Schallschutzwände sind schnell aufgebaut, nach dem Event wieder abgebaut und lassen sich als Werbefläche nutzen.

Rechtlicher Rahmen für Veranstaltungslärm

Veranstaltungen werden in den meisten Bundesländern nach der Freizeitlärm-Richtlinie der LAI beurteilt; für Sportanlagen gilt die 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung). Genehmigungen für „seltene Ereignisse“ setzen in der Regel ein Lärmschutzkonzept voraus, in dem Abschirmmaßnahmen beschrieben werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Lärmschutz für Sport- und Freizeitanlagen.

Typische Einsatzorte

Häufige Fragen zum Lärmschutz bei Veranstaltungen

Welche Vorgaben gelten für Veranstaltungen?

In der Regel die Freizeitlärm-Richtlinie der LAI (landesrechtlich eingeführt) mit Richtwerten je Gebiet und Tageszeit sowie Sonderregelungen für seltene Ereignisse. Die zuständige Kommune legt die Auflagen in der Genehmigung fest.

Wie viele Matten brauche ich für eine 50 m lange Bühnenrückwand?

Bei 2 m Höhe rund 15 Standardmatten (2 × 3,5 m); bei 4 m Höhe mit zwei Reihen etwa 30 Matten. Der Mengenrechner liefert die genaue Zahl.

Können die Matten mit Sponsorenlogos bedruckt werden?

Ja, wir liefern individuell bedruckte Lärmschutzmatten – ideal als Werbefläche entlang des Veranstaltungsgeländes.

Gibt es Kurzzeitmiete für ein Wochenende?

Für Einzelevents vermitteln wir Matten aus unserem Vermietungspool; Veranstalter mit mehreren Events pro Jahr fahren mit dem Kauf meist günstiger.

Halten die Matten Regen und Wind aus?

Ja, die Matten sind wetterfest und UV-beständig. Bauzäune sollten bei exponierten Flächen mit Ballast gesichert werden.