Baustellenlärm: Maßnahmen zur Baulärmreduzierung und Schallschutzlösungen für Anwohner

Baustellenlärm reduzieren: Baustellen sind unverzichtbar für die Entwicklung unserer Städte und Gemeinden, doch können sie gleichzeitig erhebliche Lärmbelästigungen für die Umgebung bedeuten. Insbesondere Anwohner leiden oft unter dem anhaltenden Baulärm. Um die Auswirkungen zu minimieren, ist der Einsatz temporärer Lärmschutzmaßnahmen von großer Bedeutung.

Wer Baustellen betreibt, hat dafür zu sorgen, dass 1. Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und 2. Vorkehrungen getroffen werden, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken soweit dies erforderlich ist, um die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu schützen. (Quelle: Stadt München, Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm)

GebietseinstufungTag
(07:00 bis 20:00 Uhr)
in DB(A)
Nacht
(20:00 bis 07:00 Uhr)
in DB(A)
Gebiete mit ausschließlich gewerblichen bzw. industriellen Anlagen oder mit Inhaberwohnungen7070
Gebiete mit vorwiegend gewerblichen Anlagen6550
Gebiete mit weder vorwiegend gewerblichen Anlagen, noch vorwiegend Wohnungen6045
Gebiete mit vorwiegend Wohnungen5540
Gebiete mit ausschliesslich Wohnungen5035
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten4535
Tabelle: Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm

Im Clip der „heute-show“ wird die hohe Lärmbelastung als „teure Warnung“ dargestellt. Die Kosten für eine Lärmschutzwand belaufen sich beispielsweise auf EUR 7000 pro laufenden Meter.

Baustellenlärm durch Lärmschutzmaßnahmen reduzieren
Baustellenlärm durch Lärmschutzmaßnahmen reduzieren

1. Warum ist Lärmschutz auf Baustellen wichtig?

  • Anwohner sind besonders betroffen.
  • Es gibt besonders lärmsensitive Umgebungen, wie Kurgebieten, Krankenhäuser, Schulen, Altersheime, Kindergärten, wo noch einmal besonders strikte Lärmschutzanforderungen gelten.
  • Baufirmen tragen eine Verantwortung für den angemessenen Lärmschutz auf Baustellen – bei Nichteinhaltung der Lärmvorschriften kann eine Baustelle gesperrt werden.

2. Was macht besonders viel Lärm auf Baustellen?

Baustellen sind häufig durch eine Vielzahl von Aktivitäten, Maschinen und Werkzeugen gekennzeichnet, die störenden Baulärm erzeugen. Hier sind einige typische besonders lärmintensive Arbeiten auf Baustellen:

  1. Abbrucharbeiten:
    • Das Zerlegen von Gebäuden, Entfernen von Betonstrukturen und Brechen von Mauerwerk erzeugen erheblichen Lärm durch den Einsatz von Presslufthämmern, Abbruchbaggern und Betonsägen.
  2. Erdbewegungen:
    • Das Graben, Schaufeln und Bewegen von Erde mit Baggern und Bulldozern erzeugt laute Geräusche, vor allem beim Durchdringen von Felsen oder harten Böden.
  3. Betonarbeiten:
    • Der Aufbau, die Anpassung und der Abbau von Betonverschalungen sind mit Lärm verbunden. Das Mischen, Gießen und Glätten von Beton mit Betonmischern, Betonpumpen und Vibrationsstampfern trägt ebenfalls zur Geräuschkulisse bei.
  4. Metallbauarbeiten:
    • Das Schneiden, Schweißen und Biegen von Metall mit Schweißgeräten, Metallsägen und anderen Werkzeugen erzeugt hohe Dezibelpegel.
  5. Straßenbau:
    • Asphaltfräsen, Walzen und Pflastermaschinen erzeugen beträchtlichen Lärm während des Baus oder der Reparatur von Straßen.
  6. Gleisbau:
    • Der Einsatz von Maschinen wie Schwellenlegern, Gleisstopfern und Schienenkranen beim Bau, der Wartung und Reparatur von Eisenbahngleisen erzeugt erheblichen Lärm.
  7. Installationsarbeiten:
    • Die Installation von Rohrleitungen, elektrischen Leitungen und anderen Versorgungssystemen erzeugt ebenfalls laute Geräusche durch Bohrmaschinen, Schneidwerkzeuge und Schweißgeräte.
  8. Hebearbeiten:
    • Das Verwenden von Kranen und Hebezeugen für den Transport schwerer Lasten erzeugt laute Betriebsgeräusche.
  9. LKW-Verkehr:
    • Der Transport von Baumaterialien, Ausrüstungen und Abfällen mit Lastkraftwagen sowie das Be- und Entladen verursachen erheblichen Lärm.
  10. Generatoren und Stromaggregate:
    • Der Einsatz von Generatoren und Stromaggregaten zur Stromversorgung von Werkzeugen und Maschinen erzeugt zusätzlichen Lärm.
Schallschutzmaßnahmen bei Abbrucharbeiten
Schallschutzmaßnahmen bei Abbrucharbeiten erforderlich

3. Wann stört Baustellenlärm besonders?

  • Nichteinhaltung der Mittagsruhe.
  • Arbeiten außerhalb normaler Arbeitszeiten.
  • Arbeiten an Wochenenden, Feiertagen und nachts.
  • Dauergeräusche von Pumpen, Generatoren, etc.
  • Lärmspitzen.

4. Wie können Anwohner auf Baustellenlärm reagieren?

  • Kontakt zur unteren Immissionsschutzbehörde bei zu viel Lärm.
  • Eingreif-Richtwerte nach AVV Baulärm beachten (siehe Liste oben).
  • Mögliche Untersagung des Baustellenbetriebs bei Nichteinhaltung.

5. Was kann gegen Baulärm getan werden?

Lärmreduzierte Baumaschinen nutzen

Schallschutzwände und Einhausungen

  • Mobile Schallschutzwände: Temporäre Barrieren für schnelle Lärmreduktion, z. B. mit unseren Lärmschutzmatten für Bauzäune bzw. Schallschutzmatten für den Außenbereich
  • Schallschutzplanen auf Baugerüsten: Reduzieren nicht nur Baulärm, sondern auch Staub.
  • Einhausungen: Geschlossene Strukturen um lärmerzeugende Teile der Baustelle abzuschirmen, z. B. bei Abrißarbeiten.

6. Welche Regelungen gelten für Baulärm in Kurorten?

Die Baulärmschutzanforderungen für Kurgebiete können je nach Region und spezifischen Bestimmungen variieren. Finden Sie hier eine Liste der deutschen Kurorte. Die hier angegebenen Werte von 45 dB (A) tagsüber und 35 dB (A) nachts orientieren sich an den Immissionsrichtwerten gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm). Diese Werte geben an, welcher Schallpegel in Kurgebieten zu bestimmten Zeiten nicht überschritten werden darf.

In diesem Fall:

  • Tagsüber (07:00 bis 20:00 Uhr): Lärmbelastung sollte 45 Dezibel (dB) nicht überschreiten.
  • Nachts (20:00 bis 07:00 Uhr): Lärmbelastung sollte 35 Dezibel (dB) nicht überschreiten.

Die Regelungen bezüglich Baustellenlärm in Kurorten können von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. In vielen Ländern gibt es jedoch spezifische Bestimmungen und Gesetze, die den Schutz von Kurorten und deren Erholungsbereichen betreffen.

„In den Bundesländern finden sich teilweise Landes-Immissionsschutzgesetze , in denen den Gemeinden die Kompetenz zum Erlass von Vorschriften zur Lärmbekämpfung erteilt wird. Zudem finden sich in den Landesbauordnungen und in Kurortegesetzen Vorschriften dazu. … Bestimmungen, aus denen sich Beschränkungen für den Baulärm ergeben, finden sich schließlich noch auf der Ebene des Gemeinderechts. Die Gemeinden können Lärmschutzgebiete, wie z. B. die Umgebung von Kur- und Erholungseinrichtungen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen u. ä. – ausweisen und festlegen, dass der Betrieb von Baustellen oder das Rasenmähen hier erhöhten Lärmschutzanforderungen – in der Regel in Form zeitlicher Beschränkungen – genügen muss. Dazu wurden von einigen Kurorten Verordnungen erlassen, die lärmintensive Tätigkeiten zu bestimmten Ruhezeiten untersagen.“ (Quelle: Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste: Lärmschutzbestimmungen für Kurorte)

Hier sind einige allgemeine Punkte, die in vielen Regelwerken berücksichtigt werden könnten:

Einhaltung von Ruhezeiten:

  • Festlegung von speziellen Ruhezeiten, in denen besonders leise gearbeitet werden muss, um die Erholung der Gäste nicht zu stören. Dies könnte Zeiten während des Tages, abends oder nachts umfassen.

Besondere Lärmschutzmaßnahmen:

  • Möglicherweise sind strengere Lärmschutzmaßnahmen vorgeschrieben, wie der Einsatz von leisen Baumaschinen oder der Bau von Lärmschutzwänden.

Baulärm-Begrenzungen:

  • Festlegung von Grenzwerten für den zulässigen Baulärm, gemessen in Dezibel (dB), um sicherzustellen, dass die Geräuschkulisse in einem akzeptablen Bereich bleibt.

Baulärmplanung:

  • Anforderungen an die Bauplanung, um sicherzustellen, dass Bauprojekte von vornherein so gestaltet sind, dass sie möglichst wenig Lärm verursachen.

Genehmigungsverfahren:

  • Möglicherweise werden spezielle Genehmigungsverfahren eingeführt, die sicherstellen, dass Bauvorhaben in Kurorten die erforderlichen Lärmschutzstandards erfüllen.

Berücksichtigung von Sensitivitätszonen:

  • Einbeziehung von speziellen Zonen, in denen besondere Sensibilität gegenüber Lärm besteht, wie etwa in der Nähe von Kurhotels, Wellnesszentren oder Erholungsgebieten.

Beteiligung der Gemeinde:

  • Einbeziehung der Gemeinde und der Anwohner in den Planungsprozess, um sicherzustellen, dass ihre Bedenken hinsichtlich Baulärms berücksichtigt werden.

Strafen und Sanktionen:

  • Festlegung von Strafen und Sanktionen für Bauunternehmen, die gegen die Lärmschutzbestimmungen verstoßen.

Es ist wichtig, die konkreten Bestimmungen in den örtlichen Bauvorschriften, Umweltgesetzen und Lärmschutzverordnungen der jeweiligen Region oder Kommune zu überprüfen, um genaue Informationen zu erhalten. In vielen Fällen arbeiten lokale Behörden daran, die Balance zwischen Bauprojekten und dem Schutz der Erholungsbereiche in Kurorten zu gewährleisten.

6. Weitere Links zum Thema Lärmschutz auf Baustellen

In sensiblen Gebieten wie Kurgebieten, Krankenhäusern oder Schulen sowie bei nächtlichen oder feiertäglichen Arbeiten können die lokalen Lärmschutzanforderungen höher sein. Im Zweifel ist ein Lärmgutachten ratsam.

Mit diesen Maßnahmen und Tipps können Baustellenbetreiber dazu beitragen, die Lärmbelästigung durch Baustellen auf ein Minimum zu reduzieren.